Für gesetzlich Versicherte: Sie erhalten eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung. Zu jedem Rezept ist ein gesetzlich vorgegebener „einmaliger“ Eigenanteil in Höhe von 10€+10% des Rezeptwertes zu leisten.
(Beispiel für 6x Krankengymnastik = 26,68€)
Für Privatversicherte/Selbstzahler: Sie erhalten vor Behandlungsbeginn eine aktuell gültige Honorarvereinbarung mit unseren Preisen. Nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie eine Gesamtrechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer privaten Versicherung einreichen.
Gerne können Sie auch ohne Verordnung die Krankengymnastik am Gerät nutzen. Hierfür erhalten Sie von unserem Heilpraktiker für Physiotherapie die entsprechende Verordnung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine private Verordnung handelt, bei der Sie am Ende der Therapie eine Rechnung erhalten.